Wussten Sie schon ....

... dass Sie in allen Pflegegraden, also auch schon in Pflegegrad 1, einen Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bei Ihrer Pflegekasse beantragen können, also z.B. auch zum Badumbau?

... dass Sie vom ersten Tag der Pflegebedürftigkeit an ab Pflegegrad 2 Verhinderungspflege beantragen können und das Pflegegeld bei stundenweiser Verhinderung der Pflegeperson dennoch weiter gezahlt wird?

... dass Sie in jedem Pflegegrad Anspruch auf Entlastungsleistungen haben, welche z.B. für die Erbringung hauswirtschaftlicher Leistungen genutzt werden kann.

... dass man nicht zögern sollte, einen Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen, denn jeder Monat später bedeutet ggf. verlorenes Geld - wir helfen bei der Antragstellung und beraten Sie.

Wir beraten Sie gerne und erbringen auch Leistungen der Verhinderungspflege sowie Entlastungsleistungen im gesetzlich vorgegebenen Rahmen.